ALV
Allgemeine Leistungsvereinbarungen
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist eine heilkundliche Behandlung/Beratung im Sinne des §1 HeilprG.
Die Kundin/der Kunde nimmt bei Frau Cornelia Foerder, Heilpraktikerin für Psychotherapie
heilkundliche psychotherapeutische bzw. beratende Leistungen in Anspruch.
Die Heilpraktikerin erbringt ihre Leistungen gegenüber der Kundin/dem Kunden dergestalt, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie anwendet.
Die Klientin/der Klient und die Heilpraktikerin definieren gemeinsam das Behandlungs- bzw. Beratungsanliegen und das Behandlungs- bzw. Beratungsziel.
Umfang und Dauer der Leistungen richten sich nach spezifischen Anliegen und werden zwischen den Vertragspartnern mündlich vereinbart.
§2 Behandlungserfolg
Die behandelnde Heilpraktikerin arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen. Der Eintritt des gewünschten oder geplanten Erfolgs oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit kann naturgemäß nicht garantiert werden.
§3 Ort der Sitzung
Die Behandlung findet in den Geschäftsräumen der Psychologischen Praxis in der
Kollwitzstraße 66, 10435 Berlin, online mittels Videotelefonie oder in einer anderen Räumlichkeit statt.
§4 Honorierung
Für die psychotherapeutische bzw. beratende Leistung ist ein Honorar zu zahlen.
Dieses richtet sich – sofern nicht anders vereinbart – nach den Sätzen der Preisliste der Praxis.
Das Honorar ist direkt nach jeder Sitzung per Kartenzahlung zu begleichen. Die Rechnung wird zum vierzehnten des Folgemonats ausgestellt.
§5 Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind von der Klientin/Klienten bis zwei Tage vor dem Termin zu verlegen. Bei einer Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Leistung an. Wird der Termin nicht verschoben und nicht in Anspruch genommen, ist ein Ausfallhonorar von 100 % zu zahlen. Ausfallhonorare sind ohne Frist zahlbar.
Termine, die seitens der Heilpraktikerin abgesagt werden müssen, werden der Klientin/Klienten nicht in Rechnung gestellt. Die Klientin/Klient hat in einem solchen Fall keine Ansprüche gegenüber der Heilpraktikerin.
§9 Kündigung
Die Behandlungsvereinbarung kann jederzeit von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist von 3 Tagen in Textform (auch per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung wird umgehend bestätigt.
§10 Schweigepflicht
Die Heilpraktikerin verpflichtet sich, über alles Wissen, das sie in ihrer Berufsausübung über die Klientin/Klient erhält, Stillschweigen zu bewahren. Sie offenbart das Berufsgeheimnis nur dann, wenn sie von der Klientin/Klient von der Schweigepflicht entbunden wird. Die Heilpraktikerin ist jedoch von der Schweigepflicht befreit, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschrift zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist.
§11 Gesundheitszustand
Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder ihre Wirkung später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
